Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Materialuntersuchungen
In hygienisch-technischen Regelwerken werden u.a. auch Anforderungen an Materialien gestellt, welche in RLT-Anlagen oder Verdunstungskühlanlagen verbaut werden. So wird z.B. gefordert, dass Materialien im luftführenden Bereich korrosionsbeständig sind bzw., wenn es sich um Kunststoffe handelt, dass diese nicht mikrobiell verstoffwechselbar sind. Ob Kunststoffmaterialien diese Anforderung erfüllen, kann z.B. nach DIN EN ISO 846 Verfahren A und C geprüft werden. Sind in den Materialien Fungizide eingesetzt, kann man die Wirksamkeit mit Verfahren B überprüfen.
Auch die chemische Beständigkeit von Materialien gegenüber von verschiedenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist von Relevanz oder auch Reinigungstest, um zu zeigen, dass Anlagenoberflächen reinigbar und desinfizierbar sind. Ferner ist auch das Emissionsverhalten von Materialien interessant.

DIN EN ISO 846 „Bestimmung der Einwirkung von Mikroorganismen auf Kunststoffe“ Verfahren A, B und C

Das Verfahren A dient dazu die prinzipielle Resistenz von Kunststoffen gegen Pilzbefall bei Abwesenheit organischer Verunreinigungen zu beurteilen.
Das Verfahren B ist geeignet, um die fungistatische oder fungizide Wirksamkeit eines Materials zu prüfen.
Das Verfahren C dient dazu die prinzipielle Resistenz von Kunststoffen gegen Bakterienbefall bei Abwesenheit organischer Verunreinigungen zu beurteilen.

Für den Test gemäß DIN EN ISO 846 „Bestimmung der Einwirkung von Mikroorganismen auf Kunststoffe“, werden die Prüfkörper unter definierten Bedingungen mit Prüfpilzen für Verfahren A und mit einem Bakterium für das Verfahren C beimpft und in nährstofffreier Umgebung inkubiert. Nach 4 Wochen Inkubationszeit wird das mikrobielle Wachstum visuell beurteilt.

Für Verfahren A werden folgende Prüfpilze verwendet:
  • Aspergillus niger
  • Penicillium pinophillum
  • Paecilomyces variotii
  • Trichoderma virens
  • Chaetomium globosum

Für das Verfahren C wird folgender Bakterienstamm verwendet:
  • Pseudomonas aeruginosa

Für die Prüfungen benötigen wir pro Material 30 Prüfkörper. Die Prüfkörper müssen eine Größe von 50 mm x 50 mm x ≤ 6 mm haben. Bei Farb- oder Lackmaterialien sollten Sie idealer Weise Glas- oder Edelstahlplättchen als Beschichtungsgrundlage verwenden.

Chemische Beständigkeit


Bei diesem Test werden Prüfkörper des zu prüfenden Materials unter definierten Bedingungen bzgl. Einwirkzeit, Konzentration und Prüftemperatur je nach gewähltem Verfahren mit den ausgewählten Prüfsubstanzen benetzt oder darin eingetaucht. Nach Ablauf der Einwirkzeit werden die Prüfkörper auf visuelle Veränderungen hinsichtlich Ablösungen / Abrieb, Verfärbungen / Veränderungen des Glanzes, Blasenbildung / Quellungen / Erweichung, Rostbildung / Korrosion und Rissbildung untersucht.

Für den Versuch benötigen wir pro Material 14 Probekörper. Diese sollten mindestens eine Größe von ca. 50 mm x 50 mm oder Ø 50 mm haben.

Die Versuchsbedingungen sind vor Versuchsbeginn mit dem Kunden festzulegen und sollten die Bedingungen bei der Anwendung berücksichtigen.

Emissionskammermessungen



Wir bieten Ihnen einen worst-case-Kurzzeitversuch an, bei dem das Probenmaterial bei Raumtemperatur 3Tage in einer luftdichten Prüfkammer ohne Luftwechsel und Befeuchtung gelagert wird. Die Untersuchung erfolgt in Anlehnung an die "Anforderungen an die Innenraumluftqualität in Gebäuden: Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC, VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB – Juni 2021).

Für die Prüfungen benötigen wir pro Material 2 Prüfkörper mit einer Fläche von je 100 mm x 100 mm.

Reinigbarkeitstests


Um die Hygiene für eine RLT-Anlage dauerhaft zu gewährleisten, ist es auch notwendig, die Reinigbarkeit und Desinfizierbarkeit sicherzustellen. Hierzu bieten wir verschiedene Tests an.

Für diesen Versuch benötigen wir eine Komponente oder pro Material drei Prüfkörper. Die Prüfkörper sollten eine Größe von ca. 200 mm x 200 mm haben. Bei Prüfungen von Systemen aus mehreren Komponenten, z.B. Kanalsystemen, ist ein Testaufbau notwendig, welcher nach Absprache individuell zusammengestellt wird.
Letzte Änderung: 05.06.2023 10:07:17