Das Wichtigste in Kürze
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Die 42. BImSchV, die ´Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider`, enthält Vorgaben, die einen hygienischen Betrieb dieser Anlagen sicherstellen sollen. Vor allem soll ein Infektionsrisiko durch Legionellen minimiert werden.
Neben dem Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und Sachverständigenprüfungen, werden vor allem regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen gefordert.
Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung zur Verfügung und führen sowohl mikrobiologische Untersuchungen als auch hygienische Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Rückkühlsysteme, Kühltürme und Nassabscheider durch. Dabei werden die Anforderungen der 42. BImSchV wie auch der VDI 2047 Blatt 2 und der neuen UBA-Empfehlung (v. 2.6.2017) Probenahme und Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern berücksichtigt.
- Wir haben langjährige Erfahrung mit der Untersuchung von Kühlwasser auf Legionellen.
- Wir beherrschen die Probenahme und Analytik von Nutzwasser (Kühlwasser) und Zuspeisewasser nach 42.BImSchV.
- Wir sind akkreditiert und erfüllen bereits jetzt die die Voraussetzungen, die spätestens ab September 2018 Pflicht sind.
Unser Ansprechpartner für Sie ist Herr André Blankenberg
André Blankenberg
Tel.: 0209/9242-239
E-Mail: a.blankenberg@hyg.de